Festival AGB

Das Iron Doghead Open Air ist ein gemeinnütziges Metal-Festival, das zur Bereicherung der Musikkultur im Altlandkreis Osterode beitragen soll. Bitte lest euch die folgenden Punkte aufmerksam durch und begegnet euch, sowie eurer Umwelt, mit Respekt. Der Iron Doghead HMFC e.V. steht für Toleranz und ein friedliches Miteinander. Während der gesamten Veranstaltung gilt ein allgemeines Arschlochverbot. Sollte es Situationen geben, in denen ihr oder andere sich unwohl fühlen oder belästigt werdet, wendet euch bitte direkt an unser Team. Ihr erkennt uns an den Crew-Pässen. Zudem sind der Einlass und die Bar zu den gesamten Öffnungszeiten des Geländes von uns besetzt. Das Festivalgelände und der Campground ist derzeit nicht barrierefrei und somit nicht für Menschen mit Beeinträchtigungen geeignet.

Zutritt

  1. Der Zutritt zum Festival ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Ein gültiger
    Ausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. In Einzelfällen können Personen unter 18 Jahren mit
    der Anwesenheit ihren direkten Erziehungsberechtigten Zugang erhalten. Dies ist nur auf
    Anfrage möglich.
  2. Du hast den Ticketpreis vollständig bezahlt, entweder für dich oder auch für andere
    Personen.
  3. Deine Rechnung dient als Ticket und ist beim Einlass vorzulegen. Halte sie in digitaler oder
    ausgedruckter Form bereit.
  4. Auf der Rechnung müssen alle Personen aufgeführt sein, für die bezahlt wurde.
  5. Dein Name sowie die der weiteren Gäste müssen auf der offiziellen Gästeliste stehen.
  6. Solltest du das Festivalgelände verlassen, erhältst du nur mit einem unbeschädigten und
    verschlossenen Festivalbändchen erneut Zutritt.

Kontrolle und Sicherheit

  1. Es kann jederzeit zu Sicherheits- und Taschenkontrollen durch das Ordnungspersonal
    kommen. Mit dem Besuch erklärst du dich damit einverstanden. Den Anweisungen des
    Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Der Veranstalter (Vereinsvorstand) behält sich vor, Personen aus wichtigem Grund den
    Einlass zu verweigern. Als wichtiger Grund gelten unter anderem:
    • Mitführen von Waffen oder verbotenen Gegenständen – Offensichtlich übermäßiger
      Alkoholkonsum oder starker Drogeneinfluss
    • Verstöße gegen den Jugendschutz
    • Menschverachtende, rassistische, sexistische oder homophobe Äußerungen oder
      Verhaltensweisen
  3. Vor der Bühne besteht ein erhöhtes Risiko für Gehörschädigungen. Jeder Besucher ist selbst
    verantwortlich, Vorsichtsmaßnahmen wie Gehörschutz zu treffen. Kinder bis einschließlich
    14 Jahre müssen verpflichtend Gehörschutz tragen. Der Veranstalter haftet nicht für Hörschäden.
  4. Bei Missachtung der Sicherheitsregeln oder Anweisungen kann der Veranstalter den Zutritt
    verweigern oder Besucher des Geländes verweisen.

Verbotene Gegenstände

  1. Auf dem gesamten Gelände sind unter anderem folgende Gegenstände verboten:
    • Glasflaschen und Gläser aller Art
    • Tiere aller Art
    • Fackeln, Pyrotechnik und Feuerwerkskörper
    • Megaphone und andere Lärminstrumente
    • Kleidung mit menschenverachtendem, rassistischem oder sexistischem Aufdruck
    • Waffen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art
  2. Bei Mitführen dieser Gegenstände können sie vom Veranstalter vorübergehend eingezogen
    oder der Zutritt verweigert werden.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Waffengesetz und andere relevante
    Gesetze den Behörden gemeldet werden.

Verhaltensregeln und Hausrecht

  1. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter (Vereinsvorstand) und seinem Personal.
  2. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz, das sichtbar ausgehängt ist.
  3. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
  4. Besuchern ist untersagt:
    • Vandalismus oder mutwillige Beschädigung von Eigentum
    • Das Besteigen von Bäumen, Zelten, Gebäuden oder nicht freigegebenen Bereichen
    • Das Mitführen verbotener Gegenstände (siehe Abschnitt „Verbotene Gegenstände“)
    • Körperliche Gewalt oder tätliche Angriffe gegen andere Personen
    • Betreten von abgesperrten Bereichen
    • Werfen von Gegenständen jeglicher Art
  5. Bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln können Besucher vom Gelände verwiesen und
    mit einem Hausverbot belegt werden.
  6. Straftaten werden den zuständigen Behörden gemeldet.
  7. Der Veranstalter kann bei schuldhaftem Verhalten Schadenersatz geltend machen.
  8. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste an persönlichen Gegenständen,
    außer in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Veranstaltungsabbruch

  1. Bei gefährlichen Wetterlagen (z. B. Sturm, Gewitter) oder anderen höherer Gewalt wird die
    Veranstaltung umgehend unterbrochen oder abgebrochen.
  2. Falls die Veranstaltung zwei Wochen vor Beginn abgesagt wird, kann der gezahlte Ticketpreis
    nicht zurückerstattet werden.
  3. Änderungen oder wichtige Informationen werden so schnell wie möglich über die offiziellen
    Kanäle bekannt gegeben.
  4. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei wetterbedingten Unterbrechungen nach
    Beginn des Festivals.

Gesundheit und Verantwortung

  1. Jeder Besucher ist für seine eigene Gesundheit verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt
    keine Haftung für gesundheitliche Schäden.
  2. Beachte, dass vor der Bühne extreme Lautstärken herrschen können. Gehörschutz wird
    dringend empfohlen (für Kinder siehe Abschnitt „Kontrolle und Sicherheit“).
  3. Konsum von Alkohol und Drogen erfolgt auf eigene Verantwortung. Achte darauf, dich und
    andere nicht zu gefährden. Schäden an Personen oder Gegenständen sind zu vermeiden.
  4. Auf dem gesamten Gelände ist der Konsum von illegalen Substanzen, die unter das BTMG
    fallen verboten.

Campen / Campground (allgemeines)

  1. Offene Feuer und Grills jeglicher Art sind sind auf dem Campground strengstens verboten.
  2. Campingkocher und Gasflaschen dürfen auf dem Campground verwendet werden.
    Gasflaschen ab 5Kg müssen mit Rückschlagsicherung betrieben werden. Gasflaschen ab 5Kg
    müssen außerdem fest verbaut sein und dürfen nicht auf der Wiese stehen.
  3. Kippenstummel und anderer Müll sind in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Der
    Campground ist Weideland, daher gilt hier Rauchverbot.
  4. Laute Musikanlagen oder übermäßige Lärmbelästigung sind nicht gestattet. Nehmt bitte
    Rücksicht aufeinander und auf die Umwelt.
  5. Ab 22:00 Uhr gilt Nachtruhe auf dem Campground. Nutze das Party-Angebot an der
    Veranstaltungshütte, wo bis spät gefeiert werden kann – zu günstigen Preisen!
  6. Bitte halte das Campground-Areal sauber und respektiere die Natur sowie andere
    Festivalbesucher.

Kameraüberwachung und Foto-/Videoaufnahmen

  1. Auf dem Festival sind Fotos und Videos durch den Veranstalter, professionelle
    Fotograf*innen oder externe Dritte (z. B. Medien) zulässig. Der Zweck ist die Dokumentation
    des Festivals und Veröffentlichung zu Werbe- und Informationszwecken.
  2. Kameraüberwachungen wird es nicht geben!
  3. Die Einwilligung bei gezielten Aufnahmen von Einzelpersonen ist notwendig.
  4. Besucher dürfen für Private Zwecke Fotos machen.
  5. Es gilt ein Verbot von Videoaufnahmen innerhalb des Veranstaltungsbereiches der Bands.
    Auf dem Campground können Videos gemacht werden.

Ticketbedingungen und Vertragsregelungen

  1. Rückerstattungsbedingungen
    • Tickets können bei einer Absage zwei Wochen vor der Veranstaltung nicht erstattet
      werden.
    • Bei einer Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit.
  2. Weiterverkauf und Übertragung von Tickets
    • Der Weiterverkauf und die Übertragung von Tickets ist nicht zulässig.
    • Solltet ihr nicht an der Veranstaltung teilnehmen können und euer Ticket
      weitergeben wollen, dann schreibt uns an und wir können das Ticket auf eine
      andere Person übertragen.
    • Getränke und Essensmarken von nicht genutzten Tickets können nicht übertragen
      werden und verfallen.

gez. Der Vorstand des Iron Doghead HMFC e.V.